Detektive sind Dienstleister. Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich,
wird die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet. Im Detektivgewerbe ist es üblich, nach den
tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Detektiv-Sachbearbeiter und den gefahrenen Kilometern abzurechnen.
Diese werden Ihnen sowohl in unserem schriftlichen Tätigkeitsbericht, als auch auf der nachvollziehbaren Abschlussrechnung
detailliert ausgewiesen und durch uns zusätzlich erklärt.
Eine feste Gebührenordnung, wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, gibt es für Detektive nicht.
Dennoch gibt es eine unverbindliche Empfehlung zur Honorargestaltung im Detektivgewerbe, ausgegeben durch die Berufsverbände.
An diese Empfehlung halten wir uns.
Die Honorarsätze nach "Vereinbarung", richten sich nach Art , Umfang
und Dauer des jeweilig gewünschten Auftrages.