Honorar
Detektive sind Dienstleister. Wie im Dienstleistungsgewerbe üblich, wird die erbrachte Leistung nach der dafür aufgewendeten Zeit abgerechnet. Im Detektivgewerbe ist es üblich, nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der einzelnen Detektiv-Sachbearbeiter und den gefahrenen Kilometern abzurechnen. Diese werden Ihnen sowohl in unserem schriftlichen Tätigkeitsbericht, als auch auf der nachvollziehbaren Abschlussrechnung detailliert ausgewiesen und durch uns zusätzlich erklärt.

Eine feste Gebührenordnung, wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern, gibt es für Detektive nicht. Dennoch gibt es eine unverbindliche Empfehlung zur Honorargestaltung im Detektivgewerbe, ausgegeben durch die Berufsverbände. An diese Empfehlung halten wir uns.

Die Honorarsätze nach "Vereinbarung", richten sich nach Art , Umfang und Dauer des jeweilig gewünschten Auftrages.
  • 1. Stundenhonorar pro Sachbearbeiter ohne Zuschläge_____€ 60,00

  • 2. Eisenbahnfahrten, Flugkosten, Übernachtungskosten usw. werden gesondert berechnet_____—

  • 3. Mindesthonorar je Auftrag (wird verrechnet)_____€ 150,00

  • 4. Tages- / Wochen- / Pauschalhonorar;_____nach Vereinbarung

  • 5. Tages-Spesen;_____nach Vereinbarung

  • 6. KM-Geld (pro gefahrener km);_____€ 0,70

  • 7. Video-Einsatz (verdeckte Ermittlung)_____nach Vereinbarung

  • 8. Lauschabwehr (Raumüberprüfung)_____nach Vereinbarung

  • 9. Umfeldrecherche (Leumundsüberprüfung / wirtschaftliche Verhältnisse)_____nach Vereinbarung

  • 10. Einsatz von Spezialfahrzeugen: Stundensatz_____€ 50,00